Allgemeine

Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wierer GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller Verträge und gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

 

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

 

1.2 Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese in Ausübung oder zum Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.

 

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

§ 2 Vertragsschluss:

 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, Waren und/oder Werkleistungen zu bestellen. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese zu bestellen. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form und/oder Farbe der Ware bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

 

2.2 Mit der Bestellung der Ware/Werkleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware/Werkleistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware/Beginn der Werkleistung erklärt werden.

 

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, also bei Belieferung durch unsere Lieferanten, an unseren Vertragspartner nicht oder nur teilweise leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung durch unsere Lieferanten nicht von uns u vertreten ist.

 

2.4 Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Eine bereits erfolgte Zahlung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

2.5 Die Beschaffenheit der bestellten Ware ergibt sich den Herstellerangaben oder den jeweiligen Produktbeschreibungen. Davon abweichende Beschaffenheiten bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung, da diese mit Vertragsgegenstand sind.

 

 

§ 3 Zahlung, Verzug:

 

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an die in unseren Angeboten genannten Preise 30 Tage ab Datum des Angebotes gebunden.

 

3.2 Bei Verträgen mit Verbrauchern ist die Umsatzsteuer (ohne Verpackungskosten) in unseren Preisen enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.

 

 Sofern bei Verträgen mit Unternehmern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen ohne jeden Abzug innerhalben von 14 Tagen auf eines unserer angegebenen Konten zu leisten. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

3.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte des Lieferers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Aktuell sind das für Verträge mit Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), für Verträge mit Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Sollte uns durch den Verzug ein höherer Zinsschaden als der gesetzliche entstehen, so sind wir berechtigt, diesen gegenüber unseren Kunden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Verbraucher hat in diesem Fall jedoch die Möglichkeit uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

3.5 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Der Kunde ist auch dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

 

3.6 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§ 4  Gefahrübergang

 

4.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

 

4.2 Beim Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung er Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

 

4.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

 

 

§ 5  Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durzuführen.

 

Solange das Eigentum noch nicht übertragen ist, hat uns der Kunde unverzüglich zumindest in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritten ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

 

5.3 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort.

 

5.4 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Stoffen verarbeitet, vermengt oder vermischt, die nicht von uns geliefert wurde oder in unserem Eigentum stehen, erwerben wir dieses Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

 

5.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages inklusive MwSt.- ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung bereits hiermit ausdrücklich an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

Sind wir aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes Miteigentümer der gelieferten Ware, so erfolgt die Abtretung der Forderungen im Verhältnis der Miteigentumsanteile.

 

Der Unternehmer hat uns auf Verlangen bekanntzugeben, welche Forderungen abgetreten wurden und uns die Daten des Schuldners mitzuteilen. Er hat desweiteren alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die zur abgetretenen Forderungen gehörenden Unterlagen auszuhändigen. Der Unternehmer hat dem Schuldner auch die Abtretung mitzuteilen.

 

5.6 Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden mit einem Grundstück im Auftrag eines Dritten verbunden, tritt der Kunde zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwachsen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit ausdrücklich an.

 

5.7 Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen.

 

 

§ 6  Gewährleistung und Mängelhaftung

 

6.1 Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalteilen entsprechen, entfällt jeder Anspruch auf Gewährleistungen.

 

6.2 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Qualitäts- und Mengenangaben hin zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen Mangel schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

Der Kaufmann hat verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Kaufmann trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

6.3 Bei nicht nur unerheblichen Mängeln steht uns zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu. Sind beide Arten der Nacherfüllung (Nachbesserung und Nachlieferung) unmöglich, sind wir berechtigt sie zu verweigern.

 

Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

 

Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

6.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung (Rücktritt), sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

 

Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß §7 dieser AGB.

 

6.5 Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der neuen Ware, bei Lieferung von gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der neuen Ware und wird bei der Lieferung von gebrauchter Ware ausgeschlossen.

  Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

  Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

 

6.6 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

Zusicherung und Garantien müssen zu ihrer Wirksamkeit unsererseits schriftlich und ausdrücklich abgegeben werden.

 

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

 

7.1 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Dies betrifft auch Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren haften wir für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden und für alle Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, sowie Arglist sowohl unserer gesetzlichen Vertreter, als auch unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von einer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

 

7.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

 

 Kardinalpflichten sind die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten, d.h. solche Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

7.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüsse gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

 

 

§ 8 Sonstiges:

 

8.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechts (CISG) Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen ist der deutsche Wortlaut maßgebend.

 

8.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeit je nach Streitwert das Landgericht Traunstein oder das Amtsgericht Mühldorf am Inn.

 

8.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

 

Stand: August 2017

 

 

 

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